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SYMCON MONTREUX
Aktiengeselsschaft /SA
CH1820 Montreux, Rue de la Gare 4
Eingetragen im Handelsregister von Vevey
am 14.11.1984 Nr. CH550-0121501-5
SteuerID: 04830
Geschäftsführer Pitt Fischer
Email service[at]s-y-m.com
Fotos: Pitt Fischer, www.fotolia.de, www.pixelio.de
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1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen 1.1) SYMCON MONTREUX Aktiengesselschaft /SA, Montreux vertreten durch den jeweiligen Verwaltungsrat und Direktor bietet Marketing auf Ihren Internetportalen. Die im folgenden formulierten Geschäftsbedingungen gelten für alle bestehenden und künftigen Geschäftsbeziehungen und können dem Kunden jederzeit schriftlich übermittelt werden. 1.2) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sowie Nebenabreden oder Zusicherungen, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen hinausgehen, sind schriftlich zu vereinbaren. 2. Inhalt des Angebotes 2.1) SYMCON MONTREUX Aktiengesselschaft /SA erstellt vertragsgemäß die Internetportale auf denen Interessierte die Möglichkeit haben Werbung zu schalten oder Objekte zu präsentieren. 2.2) Die SYMCON MONTREUX Aktiengesselschaft /SA überniomt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der vom Kunden bereitgestellten Informationen. Von diesem Haftungsausschluß nicht umfaßt sind Ansprüche, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln des SYMCON MONTREUX Aktiengesselschaft /SA oder ihrer Mitarbeiter beruhen. 2.3) Der Kunde versichert ausdrücklich, daß die Bereitstellung und Veröffentlichung der Inhalte der von ihm eingestellten und/oder nach seinen Informationen für ihn von SYMCON MONTREUX Aktiengesselschaft /SA erstellten Webseiten weder gegen geltendes Recht insbedonere auch nicht gegen sein hiervon ggf. abweichendes Heimatrecht, insbesondere Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrecht verstößt. SYMCON MONTREUX Aktiengesselschaft /SA ist berechtigt, sämtliche Kosten auf den Kunden abzuwälzen, die daraus entstehen, daß Veröffentlich-ungen für einen Kunden im Internet gegen das jeweilig anwendbare Recht verstoßen, falls dieser Verstoß auf fehlerhafte Informationen des Kunden zurückzuführen sind. 2.4) SYMCON MONTREUX Aktiengesselschaft /SA behält sich vor, Seiten, die inhaltlich bedenklich erscheinen, von einer Speicherung auf ihrem Server auszunehmen. Der Kunde wird von einer etwa vorgenommenen Löschung der Seiten unverzüglich informiert. Das gleiche gilt, wenn SYMCON MONTREUX Aktiengesselschaft /SA von dritter Seite aufgefordert wird, Inhalte auf ihren Webseiten zu ändern oder zu löschen, weil sie angeblich fremde Rechte verletzten. Sobald der Kunde den Nachweis erbringt, daß eine Verletzung von Rechten Dritter nicht zu befürchten ist, wird SYMCON MONTREUX Aktiengesselschaft /SA die Seiten wieder zugänglich machen. 2.5) Der Kunde verpflichtet sich, im Rahmen seiner Präsenz keine pornographischen Inhalte und keine Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornographische und/oder erotische Inhalte zum Gegenstand haben. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die vorstehende Verpflichtung verspricht er unter Ausschluß der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 1.000,00 EUR pro Verstoß. 2.6) Verstößt der Kunde gegen die obengenannten Pflichten, so ist SYMCON MONTREUX Aktiengesselschaft /SA nach erfolgloser schriftlicher Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen. 2.7) SYMCON MONTREUX Aktiengesselschaft /SA behält sich das Recht vor auf sämtlichen Seiten des von Ihre angebotenen Internetseiten Werbebanner zu eigenen Gunsten zu schalten.
3. Urheberrecht 3.1) Die Nutzungsrechte für veröffentlichte, von SYMCON MONTREUX Aktiengesselschaft /SA selbst erstellten Objekten behält sich diese vor. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken, Tondokumenten, Videosequenzen und Texten in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Autors nicht gestattet. 3.2) Soweit SYMCON MONTREUX Aktiengesselschaft /SA im Auftrag des Kunden Internetseiten erstellt, überträgt er dem Kunden ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht an den erstellten Seiten. Falls für die Internetseiten Miete vereinbart wurde oder zur Herstellung Standardelemente (Grafiken, Layouts etc.) verwendet wurden, ist das Nutzungsrecht auf die Dauer des Vertrages beschränkt. Soweit SYMCON MONTREUX Aktiengesselschaft /SA dem Kunden zur Durchführung eines Vertrages Programme zur Verfügung stellt, so erhält der Kunde lediglich ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht für die Dauer des Vertrages übertragen. Die Programme dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Bei Vertragsende sind alle Kopien zu löschen. 3.3) Insbesondere werden auch die Präsentationsseiten als geistiges Eigentum betrachtet. Sie dürfen weder einzeln noch in der Gesamtheit auf andere Internetseiten oder in anderen Medien publiziert werden. Die Weiterverarbeitung und Nutzung in Medien aller Art ist nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung durch SYMCON MONTREUX Aktiengesselschaft /SA gestattet. 5. Kundenbereich 5.1) Im Kundenbereich der SYMCON MONTREUX Aktiengesselschaft /SA ist es unter Verwendung eines Paßwortes möglich, Seiten inhaltlich zu gestalten. Personen, die von SYMCON MONTREUX AG ein Paßwort zur Verfügung gestellt wurde, sind verpflichtet, dieses sorgfältig zu verwahren und nicht an Dritte weiterzugeben. 5.2) Da es SYMCON MONTREUX Aktiengesselschaft /SA nicht möglich ist, sämtliche von Kunden vorgenommene Änderungen zu überprüfen, liegt die Verantwortung für von Kunden gestaltete oder mitgestaltete Seiten ausschließlich bei der Person, der das entsprechende Paßwort überlassen wurde. 5.3) Kunden und Nutzern unserer Seiten ist es ausdrücklich untersagt, Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte bei der Gestaltung ihrer Präsentationsseiten zu nutzen, die Urheberrechten, Marken- und Warenzeichen oder Besitzrechten Dritter unterliegen, sofern sie nicht über die ausdrückliche Nutzungserlaubnis des jeweiligen Besitzers verfügen. 5.4) SYMCON MONTREUX Aktiengesselschaft /SA übernimmt keine Prüfungspflicht für Internetangebote des Kunden. Bei Verstoß des Internetangebotes gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten oder diese Geschäftsbedingungen haftet der Kunde auf Ersatz aller hieraus entstehenden direkten oder indirekten Schäden, auch des Vermögensschadens. |
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SYMCON MONTREUX Aktiengesselschaft /SA behält sich das Recht vor, technische
Änderungen am Leistungsumfang vorzunehmen, wenn dadurch die Funktion nicht
unzumutbar beeinträchtigt wird. 8. Zahlungsbedingungen 8.1) Sollte der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug sein, ist SYMCON MONTREUX Aktiengesselschaft /SA berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten bzw. einzustellen. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist SYMCON MONTREUX Aktiengesselschaft /SA berechtigt, Zinsen in Höhe von 10 % p. a. auf die fällige Forderung hinzuzurechnen. Für Mahnspesen berechnet SYMCON ab 2.Mahnungje 5.-. Für postalische Zusendung wird je Aussendung 2.- + Porto berechnet. 8.2) Sofern der Kunde nicht am Lastschriftverfahren teilnimmt, muß der Rechnungsbetrag spätestens am 10. Tag nach Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein. Zahlungen müssen spesenfrei dem Bankkonto gutgeschrieben werden. Bei
Schecklzahlungen berechnet SYMCON MONTREUX Aktiengesselschaft /SA je Vorgang
3.-. Der Kunde ist verpflichtet eine zustellfähige Emailanschrift
zu unterhalten und regelmäßig abzurufen, sowie Adressänderungen
mitzuteilen. Für die Ermittlungen von Anschriften berechnet SYMCON
MONTREUX Aktiengesselschaft /SA 12.-. Eine Datenbankauszug über die
Eintragungen des Kunden stellen wir auf Wunsch gegen Kostenerstattung
von 12.- zur Verfügung. 9.1) Der Umfang der von SYMCON MONTREUX Aktiengesselschaft /SA angebotenen Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag. 9.2) SYMCON MONTREUX Aktiengesselschaft /SA behält sich das Recht vor, Leistungen zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen. 9.3) Soweit SYMCON MONTREUX Aktiengesselschaft /SA entgeltfreie Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadenersatzanspruch ergibt sich daraus nicht. 9.4) SYMCON MONTREUX Aktiengesselschaft /SA behält sich das Recht vor, technische Änderungen am Leistungsumfang vorzunehmen, wenn dadurch die Funktion nicht unzumutbar beeinträchtigt wird.
10. Vertragsdauer
10.2) Für die Beauftragung der SYMCON MONTREUX Aktiengesselschaft /SA sowie deren Kündigung gilt das Schriftformerfordernis. 10.3) Für Verträge, die auf mindestens ein Jahr Laufzeit vereinbart wurden, gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Quartalsende. Unbenommen bleibt das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei schweren oder fortgesetzten Verstößen gegen die vertraglichen Regelungen sowie bei Undurchführbarkeit des Vertrages vor. Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund ist SYMCON MONTREUX Aktiengesselschaft /SA berechtigt, den Zugang zum Kundenbereich sofort zu verwehren und die diesem Vertragsverhältnis zugeordneten Präsentationsseiten zu löschen. SYMCON MONTREUX Aktiengesselschaft /SA kann ferner in diesem Fall hinterlegte Inhalte ohne Setzung einer Nachfrist sofort sperren und löschen. 11. Haftungsbeschränkung 11.1) SYMCON MONTREUX Aktiengesselschaft /SA haftet nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen oder mittelbare und/oder Folgeschäden. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. 11.2) SYMCON MONTREUX Aktiengesselschaft /SA haftet nicht für die Wiederbeschaffung von Daten, es sei denn, sie muß sich die Vernichtung der Daten als grob fahrlässig oder vorsätzlich zurechnen lassen. Der Kunde ist verpflichtet, durch angemessene, dem Stand der Technik entsprechende Sicherheitsmaßnahmen, dafür Sorge zu tragen, daß diese Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruierbar sind. Außerdem ist der Kunde verpflichtet, SYMCON MONTREUX Aktiengesselschaft /SA die betreffenden Daten erneut unentgeltlich zu übermitteln. 11.3) SYMCON MONTREUX Aktiengesselschaft /SA haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, daß infolge höherer Gewalt oder infolge von Arbeitskämpfen die vereinbarten Leistungen unterbleiben. 12. Zusätzliche Hinweise 12.1) Erfüllungsort ist Montreux, Schweiz. Als Gerichtsstand wird Veveyr vereinbart. 12.2) Es gilt Schweizer Recht 12.3) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmungen gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend. SYMCON
MONTREUX Aktiengeselsschaft /SA CH1820 Montreux, Avenue de Chillon 74 |